„Grund des Weisungsbeschlusses waren nicht unerhebliche rechtliche Mängel, eventuell verbunden mit nicht gewünschten wirtschaftlichen Folgen für die Stadt Leer“

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LEER Nach dem Schreiben des Landkreises Leer (siehe Veröffentlichung an anderer Stelle) zu der Kolumne vom 15. Dezember 2024 hat „Hartwig am Sonntag“ die Recherche-Ergebnisse und Fragen an den Bürgermeister der Stadt Leer, die der Autor am Freitag, 13. Dezember 2024 in einem Telefonat  Claus-Peter Horst im Austausch übermittelt und erläutert hatte, in schriftlicher Form am 10. Januar 2024 an den Bürgermeister mit der Bitte um erneute Stellungnahme übermittelt. Nachfolgend lesen Sie die zusammenfassende Antwort des Bürgermeisters vom 14. Januar 2025 im gesamten Wortlaut

„Sehr geehrter Herr Hartwig,

gerne beantworte ich die von Ihnen gestellten Fragen.

Es ist richtig, dass Sie mich in einem Telefonat nach dem vom nichtöffentlich tagenden Verwaltungsausschuss gefassten Weisungsbeschluss gefragt und mich in diesem Zusammenhang mit verschiedenen Rechercheergebnissen konfrontiert haben. Grundsätzlich gilt, ich durfte und darf ihnen Details und konkrete Inhalte zum Beschluss, auch aufgrund der Beteiligung Dritter als Vertragspartner, nicht nennen. Bestätigen konnte ich in dem Telefonat lediglich, dass der VA beschlossen hatte, den Verträgen in der damals vorliegenden Form nicht zuzustimmen.

Im Vorfeld dieses Beschlusses hatte es natürlich verschiedene Formen des Austausches mit zahlreichen zuständigen Beteiligten, u.a. auch mit Herrn Schröer und Herrn LR Groote in ihrer Funktion als Geschäftsführer der Leer Nord GmbH, gegeben. In diesem Abstimmungsprozess wurden jeweils die Vertragsentwürfe seitens der Leer-Nord GmbH an die Gesellschafter geschickt. Die erwähnte Kanzlei wurde direkt von der Leer-Nord GmbH beauftragt.

Grund des Weisungsbeschlusses war, dass die Aufsichtsratsmitglieder der Stadt Leer, die in der Gesellschafterversammlung der Leer Nord vertreten sind, vom Verwaltungsausschuss der Stadt die Weisung erhalten, den abzuschließenden Verträgen zwischen der Leer-Nord und Dritten in der damals vorliegenden Form nicht zuzustimmen, da sie aus Sicht der Stadt Leer nicht unerhebliche rechtliche Mängel, eventuell verbunden mit nicht gewünschten wirtschaftlichen Folgen für die Stadt Leer, aufwiesen.

Änderungen waren aus Sicht der Stadt Leer dringend erforderlich und sollten weiter eingefordert werden.

Richtig ist, dass am 11.12.2024 diese Sitzung des Verwaltungsausschusses stattgefunden hat. In dieser wurde dem Projekt grundsätzlich zugestimmt, jedoch nicht dem Abschluss der Vertragsentwürfe, die am 11.12.2024 vorgelegen haben. Der Leer-Nord GmbH wurde daraufhin mitgeteilt, dass weitere Vertragsanpassungen, wie vorher auch schon im Abstimmungsprozess gewünscht, aus Sicht der Stadt Leer erforderlich sind.

Der Weisungsbeschluss galt also nur für die Vertragsentwürfe, die am 11.12.2024 der Stadt Leer vorlagen.

Es geht hier nicht um einen Konflikt zwischen dem Landkreis Leer und der Stadt Leer, sondern es geht um die Abstimmung von Verträgen der Leer-Nord GmbH mit Dritten, die sowohl der Landkreis als auch die Stadt Leer als gleichberechtigte Gesellschafter jeweils geprüft haben.

Diese von der Stadt Leer gewünschten, überarbeiteten Vertragsentwürfe sind bei der Stadt Leer dann am Freitagnachmittag (am 13.12.2024) nach Dienstschluss eingegangen. Eine städtische verwaltungsinterne Abstimmung erfolgte bereits am Samstag und am Montag, den 16.12.24, im Laufe des Vormittags und eine Abstimmung mit den städtischen politischen Vertretern vor der Gesellschafterversammlung am 16.12.2024 nachmittags.

Eine Aufhebung des Weisungsbeschlusses war förmlich nicht erforderlich, da dieser sich nur auf die am 11.12.2024 vorliegenden Vertragsentwürfe bezog. Die interne Abstimmung und die Beratung mit den städtischen politischen Vertretern ergab, dass den Vertragsentwürfen in der am 13.12.2024 vorgelegten Form zugestimmt werden konnte. In der Gesellschafterversammlung wurde den Verträgen im Ergebnis daher einstimmig zugestimmt.

Richtig ist, dass der Abschluss dieser Verträge auch indirekt die Ansiedlung des Unternehmens TenneT betrifft und daher freuen wir uns sehr, dass TenneT den Standort Leer gewählt hat und das Projekt jetzt seitens des Landkreises und der Stadt Leer positiv begleitet werden kann.

Abschließend sei wähnt, dass Sie mich in unserem Telefonat auch auf das seit Langem bekannte Ausscheiden von Herr Schroer als Geschäftsführer bei der Leer Nord angesprochen haben. Ich kann mich allerdings nicht mehr im Detail erinnern, ob wir über ein Ausscheiden im März oder zum 1. März 2025 gesprochen haben.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit diesen Ausführungen zu einem zugegeben sehr komplexen Sachverhalt und sicherlich auch ungewöhnlichen Verhandlungsablauf Ihre Fragen beantworten.

Leer, den 14.01.2025

Mit freundlichen Grüßen

Claus-Peter Horst
Bürgermeister

  • Lesen Sie zur gleichen Thematik bitte auch die Beiträge  „Landkreis Leer: Bei Recherchen die journalistische Sorgfaltspflicht stärker beachten“ und „In eigener Sache“.

 

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