Kreis Leer: 29 Stiftungen mit vielfältigen Förderzielen

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Übersicht der Stiftungen im Kreis Leer von Personen und Institutionen 

LEER Nachfolgend eine Übersicht der Stiftungen im Kreis Leer (Hinweis: kein Anspruch auf Vollständigkeit):

 400 Jahre Marktrecht Detern:

Unterstützung der Vereine und der Gemeinschaft in Detern und in allen Ortsteilen von Detern durch Förderung des kirchlichen Lebens, der Jugendpflege und der Jugendfürsorge, des Sports, kultureller Zwecke.

BoJe – Berufsorientierung für Jugendliche:

Zweck der Stiftung BoJe ist die Förderung der Berufsorientierung und Ausbildung von Jugendlichen. Sie fördert Projekte und Maßnahmen, die zur Verbesserung der beruflichen Chancen und Perspektiven in den Bereichen Bildung, Ausbildung und beruflicher Qualifizierung beitragen. Dabei soll insbesondere benachteiligten Jugendlichen Perspektiven eröffnet, Unterstützung angeboten und zu einer beruflichen Ausbildung verholfen werden

Borkum-Stiftung:

Zweck der Stiftung ist die Förderung von Bildung und Erziehung, von Jugend- und Altenhilfe, von Kultur-, Kunst- und Denkmalpflege, von Umwelt-, Naturschutz- und Landschaftspflege, von Heimatpflege, von Gesundheit und Sport, von religiösen Zwecken und des demokratischen Staatswesens auf der Insel Borkum.

Ems-Dollart-Stiftung:

Zweck der Stiftung ist die Förderung von Wissenschaft und Forschung, Bildung, Erziehung und Sport, Kunst und Kultur, Naturschutz, Landschafts- und Heimatpflege, Jugendpflege und Jugendfürsorge sowie dem öffentlichen Gesundheits- und Wohlfahrtswesen insbesondere in der Ems-Dollart-Region.

Erica und Bruno Peter Roelofs Stiftung:

Förderung von gemeinnützigen Museen und Kunsteinrichtungen und Unterstützung hilfsbedürftiger Personen gem. § 53 AO

FCSO-Stiftung Moormerland:

Zweck der Stiftung ist die Förderung der Erziehung und Berufsbildung im Sinne von § 52 Abs. 1 Nr. 7 der Abgabenordnung (AO) sowie die Verfolgung mildtätiger Zwecke im Sinne von § 53 AO.

Fehnstiftung der Volksbank eG Westrhauderfehn:

Die Stiftung hat den Zweck, die Bildung und Erziehung, die Altenhilfe, die Kunst und Kultur, die Heimatpflege, den Umwelt- und Landschaftsschutz, das öffentliche Gesundheitswesen und das Wohlfahrtswesen zu fördern und zu unterstützen.

Hagemeier-Tappenbeck-Stiftung Fidelio:

Zweck der Stiftung ist die selbstlose, ausschließliche und unmittelbare Verfolgung gemeinnütziger Zwecke durch die Förderung der Rettung aus Lebensgefahr sowie die Förderung von Kunst und Kultur. Destinatäre der Stiftung sind die Gesellschaft zur Rettung Schiffbrüchiger (DGzRS) mit Sitz in Bremen sowie junge Instrumentalmusiker im Bereich der klassischen Musik.

Hans-Heyo Prahm Stiftung:

Zweck der Stiftung ist der Erhalt und die Pflege von Baudenkmälern, denkmalgeschützten Gebäuden und schutzwürdigen Anlagen in Ostfriesland mit dem Schwerpunkt der Stadt Leer, insbesondere der Altstadt Leer; die Förderung der Heimatpflege und Heimatkunde in Ostfriesland; die Förderung von Organisationen, die im ostfriesischen Raum Menschen mit körperlichen und/oder geistigen Behinderungen oder Störungen fördern; die Förderung mildtätiger Zwecke sowie die Förderung der Kunst und Kultur.

Harold Badewien:

Förderung der Rettung aus Lebensgefahr (§ 52 Abs. 1 Nr. 11 AO) und die Förderung der Jugendhilfe (§ 52 Abs. 1 Nr. 4 AO) durch die Beschaffung von Mitteln für die „Deutsche Gesellschaft zur Rettung Schiffbrüchiger“ und den „Deutschen Kinderschutzbund Kreis- und Ortsverband Leer e. V.“.

Hero-Fresemann-Stiftung:

Zweck der Stiftung ist die Förderung des Natur- und Umwelt- sowie Landschaftsschutzes im Bereich des Jagdwesens sowie der Denkmalpflege im maritimen Bereich.

Hilke und Fritz Wolff Stiftung:

Zweck der Stiftung ist der Erhalt und die Pflege von Baudenkmälern, denkmalgeschützten Gebäuden und schutzwürdigen Anlagen im Landkreis Leer, die Förderung von Wissenschaft und Forschung, Kunst und Kultur im Landkreis Leer sowie die Förderung der Heimatpflege und Heimatkunde im Landkreis Leer.

Hospiz-Stiftung Leer:

Zweck der Stiftung ist die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens im Landkreis Leer. Der Stiftungszweck wird insbesondere durch den Erwerb, die Unterhaltung sowie Vermietung eines bebauten Grundstücks, auf dem ein Hospiz tätig ist sowie durch Beschaffung von Mitteln jeglicher Art zur Förderung des stationären Hospizgedankens und des Hospizwesens verwirklicht.

Inka Krumme – Hospiz-Stiftung:

Förderung der öffentlichen Gesundheitspflege, insbesondere durch Förderung der Hospizarbeit, und zwar insbesondere durch Unterstützung der Begleitung älterer Menschen in der von ihnen gewünschten Umgebung durch ausgebildete Hospizmitarbeiterinnen, Finanzierung von Aus- und Fortbildungsmaßnahmen und Supervision für Hospizmitarbeiterinnen und Trauerbegleiterinnen sowie Unterstützung von Vereinen, die Hospizarbeit leisten.

Johann Bünting-Stiftung:

Zweck der Stiftung ist die Unterstützung und Förderung der amtlich anerkannten Verbände der freien Wohlfahrtspflege und die Förderung der öffentlichen Gesundheitspflege, die Förderung von Bildung und Erziehung, die Förderung von Kunst und Kultur sowie die Förderung der Heimatkunde und Heimatpflege.

KÖSTER Foundation:

Zwecke der Stiftung sind die Förderung und die Beschaffung von Mitteln zur Förderung der Jugend- und insbesondere der Altenhilfe, der Kunst und Kultur, mildtätiger Zwecke, der Heimatpflege und Heimatkunde, der Rettung aus Lebensgefahr sowie des Sports.

L + G Prahm Stiftung:

Förderung kultureller Zwecke in Ostfriesland, und zwar vornehmlich zur Pflege und Erhaltung der Altstadt von Leer als historisch bedeutsamem Kulturgut durch (1.) Unterstützung der „Schipperklottje§ zur Weiterentwicklung und Erhaltung des Museumshafens an der Rathausbrücke und den traditionellen Veranstaltungen wie z.B. den „Wiehnachtsmarkt achter d` Waag“ oder „Treffen der Traditionsschiffe“ in der Altstadt sowie durch (2.) Förderung kultureller Veranstaltungen in der Altstadt, Lesungen, Konzerte, Ausstellungen, Vorträge oder andere Darbietungen.

Marie-Robert-Meinders-Stiftung:

Fürsorge für Gehörlose, deren Behinderung angeboren ist oder erworben wurde, und Fürsorge für Blinde im ehemaligen Regierungsbezirk Aurich, sowie Einrichtung und Unterstützung von Maßnahmen der Gehörlosen- und Blindenfürsorge im ehemaligen Regierungsbezirk Aurich.

RVB-Bürgerstiftung Ostfriesland:

Förderung der Jugendpflege und Jugendfürsorge, des Sports, der Kunst und Kultur, des kirchlichen Lebens, der Heimatpflege, des Umwelt- und Landschaftsschutzes, der Altenhilfe, des öffentlichen Gesundheits- und Wohlfahrtswesens. Die Förderung kultureller Zwecke beinhaltet die ausschließliche und unmittelbare Förderung der Kunst (Musik, Literatur, bildende und darstellende Kunst, kulturelle Einrichtungen wie Theater und Museen, kulturelle Veranstaltungen wie Konzerte, Lesungen, Vorträge und Ausstellungen) und der Denkmalpflege (Erhaltung und Wiederherstellung von anerkannten Baudenkmälern nach den jeweiligen landesrechtlichen Vorschriften in Ostfriesland, vornehmlich im jetzigen Geschäftsgebiet der Raiffeisen – Volksbank eG Uplengen.

Sparkassen-Kulturstiftung LeerWittmund:

Stiftungszweck ist die Förderung und Unterstützung von Kultur, Kunst, Wissenschaft und Denkmalpflege. Der Stiftungszweck wird insbesondere verwirklicht durch die finanzielle Förderung von Maßnahmen und Veranstaltungen sowie von Institutionen und Einrichtungen, die den vorgenannten Zwecken der Stiftung dienen.

Sparkassen-Sozialstiftung im Landkreis Leer:

Unterstützung von ebenfalls steuerbegünstigten Institutionen, die der Förderung von gemeinnützigen und mildtätigen Zwecken dienen, und zwar Förderung der öffentlichen Gesundheitspflege und Krankenhäuser im Sinne § 67 AO, der Jugend- und Altenhilfe, der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich Studentenhilfe, der Zwecke der Spitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege, ihrer Unterverbände und der diesen Verbänden angeschlossenen Einrichtungen und Anstalten und der Fürsorge für politisch, rassisch und religiös Verfolgte, für Flüchtlinge, Vertriebene, Kriegsopfer, Kriegshinterbliebene und Behinderte sowie Unterstützung von Bedürftigen oder Personengruppen im Sinne § 53 AO in Form von Zuschüssen.

St.-Paulus-Stiftung Filsum:

Zweck der Stiftung ist die Förderung von kirchengemeindlicher Arbeit auf dem Gebiet der ev.-luth. Kirchengemeinde Filsum im ev.-luth. Kirchenkreis Rhauderfehn (Ostfriesland).

Stiftung Baudenkmal „Waage“ Leer:

Zweck der Stiftung ist die dauerhafte Erhaltung des Baudenkmals „Waage“, Neue Straße 1 in der Stadt Leer, die Förderung des Vereins für Heimatschutz und Heimatgeschichte e.V., Leer sowie der Erhalt historischer Gebäude des Vereins für Heimatschutz und Heimatgeschichte e.V..

Stiftung der Raiffeisenbank Moormerland:

Die Stiftung hat den Zweck, die Jugendpflege und Jugendfürsorge, den Sport, die Kunst und Kultur, das kirchliche Leben, die Heimatpflege, den Umwelt- und Landschaftsschutz, die Altenhilfe, das öffentliche Gesundheitswesen und das Wohlfahrtswesenzu fördern und zu unterstützen.

Stiftung Dr. Adelbert Frey:

Die Stiftung Dr. Adelbert Frey hat zum Zweck, die allgemeine Bildung und die berufliche Ausbildung insbesondere förderungsbedürftiger Jugendlicher und junger Erwachsener aus der Gemeinde Westoverledingen – bevorzugt bei Wohnsitz in Driever, Kloster-Muhde oder Weekeborg – durch finanzielle Unterstützung zu fördern. Der Stiftungszweck wird verwirklicht durch finanzielle Unterstützung einzelner Personen in Höhe von bis zu 300 € monatlich, von Projekten in Höhe von bis zu einem Drittel der Projektkosten, höchstens aber in Höhe eines Jahresbetrages von 3600 € und von Bildungs- und Ausbildungsinstitutionen mit bis zu 3600 € pro Jahr.

Stiftung Eben-Eser Moormerland:

Zweck der Stiftung ist die Förderung der Altenhilfe sowie die Verfolgung mildtätiger Zwecke. Dieser Zweck wird durch die Mittelbeschaffung und finanzielle Unterstützung von gemeinnützigen Vereinen oder juristischen Personen des öffentlichen Rechts, insbesondere des Vereins „Altenwohn- und Pflegezentrum Eben-Eser“ in Moormerland verwirklicht. Die Empfänger werden diese Mittel für ihre steuerbegünstigten Zwecke verwenden, insbesondere für die Verpflegung, Betreuung und Pflege.

Stiftung Ostfriesische Volksbank:

Zweck der Stiftung ist die Förderung von Wissenschaft und Forschung, Bildung, Erziehung und Sport, Kunst und Kultur, Naturschutz, Landschafts- und Heimatpflege, Jugendpflege und Jugendfürsorge sowie dem öffentlichen Gesundheits- und Wohlfahrtswesen in der Region, die dem Geschäftsbereich der Ostfriesischen Volksbank entspricht.

Stiftung Religion und Bildung:

Zweck der Stiftung ist die Förderung der Erziehung und Bildung. Die Stiftung soll die Zusammenarbeit der verschiedenen evangelischen Lehrerinnen- und Lehrerverbände im Hinblick auf Erziehung und Bildung fördern, insbesondere den Religionsunterricht. Dies soll im Dialog mit den Verantwortlichen in Kirche und Gesellschaft geschehen. Dazu wird die Arbeit der AEED als Dachverband ev. Lehrerinnen- und Lehrerverbände unterstützt.

Stiftung Wirtschaftsakademie Ost-Friesland:

Förderung der beruflichen Bildung, insbesondere durch die Beschaffung von Mitteln zur Förderung von Lehrangeboten der Berufsakademie Ost-Friesland sowie die Durchführung eigener Lehrveranstaltungen zur beruflichen Bildung.

Zur Sache:

Was ist eine Stiftung und wie funktioniert sie?

Eine Stiftung ist eine Einrichtung, die mit Hilfe eines Vermögens einen vom Stifter festgelegten Zweck verfolgt. Synonym wird auch der Begriff Fundation (vom lateinischen fundātiō) verwendet. Bundesweit gibt es mehr als 25.000 rechtsfähige Stiftungen bürgerlichen Rechts. 90 Prozent der Stiftungen verfolgen gemeinnützige Zwecke. Ihre Arbeit ist darauf ausgerichtet, die Allgemeinheit selbstlos zu fördern.

Das Prinzip einer Stiftung ist einfach: Ein Stifter möchte sich langfristig für einen gemeinnützigen Zweck engagieren und bringt dazu sein Vermögen in eine Stiftung ein. Rund zwei Drittel der Stifter in Deutschland sind Privatpersonen, oft betätigen sich aber auch Organisationen als Stifter.

Wer eine Stiftung errichtet, trennt sich für immer von seinem Vermögen. Die Stiftung legt das ihr übertragene Vermögen sicher und gewinnbringend an. Die so erwirtschafteten Überschüsse werden für den gemeinnützigen Zweck ausgegeben. Das gestiftete Vermögen selbst muss als Grundkapital der Stiftung erhalten bleiben und kann auch selbst eine gesellschaftliche Wirkung entfalten. Denn eine Stiftung ist für die Ewigkeit gedacht und kann in der Regel nicht aufgelöst werden.

Eine Stiftung hat in der Regel eine Satzung, die unter anderem die Zwecke und die Art ihrer Verwirklichung festschreibt. Nach außen wird die Stiftung von einem Vorstand vertreten (der auch anders bezeichnet sein kann), es können satzungsgemäß aber auch zusätzliche Stiftungsorgane und Gremien (häufig ein Kuratorium) eingerichtet werden. Eine rechtsfähige Stiftung – in Deutschland die häufigste Rechtsform – hat anders als ein keine Mitglieder und anders als eine Gesellschaft keine Gesellschafter oder Eigentümer. Sie unterliegt der staatlichen Stiftungsaufsicht.

Vorsicht ist allerdings geboten. Es gibt auch Stiftungen, die als Kommanditgesellschaft oder gemeinnützige GmbH agieren und dabei auch den Begriff Stiftung im Namen haben. Diese sind allerdings Personengesellschaften im Sinne des HGB (Zusatz dann bspw. & Co KG). Sie sind nicht in Stitungsregister erfasst, sondern im Handesregister. Sie haben das Ziel, die Vermögens- und Unternehmenskontinuität einer Firma in allen Belangen über den Tod des aktuellen Firmeneigentümers hinaus zu sichern und die Ertragsquelle teilweise jedem Zugriff zu entziehen. Als beispielhaft gilt die Lidl Stiftung Co. KG. Ihr Modell gilt als Vorbild für mittelständische Familienunternehmen, die gute juristische und betriebswirtschaftliche Berater haben.

Holger HartwigKreis Leer: 29 Stiftungen mit vielfältigen Förderzielen