Wissen Sie, warum die Politiker und die Bürger der Stadt Leer dem Bundesministerium der Finanzen in Berlin dankbar sein können? Wohl kaum. Der Zusammenhang liegt nicht gleich auf der Hand. Hintergrund ist die Entscheidung des Ministeriums, die Umsetzung einer rechtlichen Vorgabe nicht bis Ende 2021 zu fordern, sondern erst bis zum 1. Januar 2023. Denn hätte diese Neuregelung in diesem Jahr hätte erfolgen müssen, dann wäre ein Einwirken auf den Bürgermeisterwahlkampf zwischen Amtsinhaberin Beatrix Kuhl (Einzelbewerberin als CDU-Mitglied) und dem Stadtwerke-Chef Claus-Peter Horst (parteilos, unterstützt von der SPD und den Grünen) unvermeidbar gewesen.
Worum geht es? Der Gesetzgeber hat den § 2b des Umsatzsteuergesetztes neu geregelt. Bisher ist es möglich, Leistungen der Stadtwerke für die Stadt (z.B. Arbeiten des Bauhofes wie Pflege der Außenanlagen, Ausbesserungsarbeiten an Straßen und Fahrradwegen, Winterdienst) ohne Umsatzsteuer mit der Stadt abzurechnen. Ab Januar 2023 müssen die Stadtwerke für alle Leistungen, die nicht hoheitlich (grober Merksatz: das ist alles, was nicht gebührenpflichtig für den Bürger ist) Umsatz- bzw. Mehrwertsteuer in Rechnung stellen. Das Ziel des Gesetzgebers: Die Stadtwerke werden gleichgestellt mit Unternehmen aus der freien Wirtschaft. Diese Harmonisierung der Pflicht der Umsatzsteuer soll sicherstellen, das Firmen aus der freien Wirtschaft gegenüber kommunalen Unternehmen bei der Auftragsvergabe nicht mehr benachteiligt sind.
Was bedeutet das? Es wird teurer für die Kommune. Viele Leistungen der Stadtwerke kosten künftig 19 Prozent. Geld, das an anderer Stelle im Haushalt fehlt, weil die Stadt diese Steuerlast sich nicht vom Finanzamt „wiederholen“ kann (in der Fachsprache: die Stadt ist nicht vorsteuerabzugsberechtigt). Was das bedeutet? Mit diesen Mehrkosten sind – da sind sich die Experten in den kommunalen Fachverbänden einig – die Synergieeffekte, die mit der einstmaligen Ausgliederung von Leistungen in die Stadtwerke Anstalten öffentlichen Rechts (AöR) – aber auch andere Kommunalunternehmen in der Region – verbunden waren, mehr als hinfällig. Die neue Steuerpflicht wird dazu führen, dass die Kommunen diese Leistungen besser wieder in eigener Regie übernehmen, um die besagten 19 Prozent Steuern nicht tragen zu müssen.
Nun ist es so, dass die damals vorgenommen Ausgliederungen– in der Stadt Leer war es der gesamte Bauhof – politisch „ein heißes Eisen“ sind und waren. Ähnlich, da braucht es keinen Propheten – wird es sein, wenn es nun um die Frage geht, wie es denn ab 2023 am besten weitergehen kann.
Für Leer gilt: Die Stadtwerke Leer AöR haben in den vergangenen Jahren unter ihrem Chef Claus-Peter Horst eine gute Entwicklung genommen. Sowohl, was die Kostenseite betrifft, als auch bei der Qualität der Leistungen. Und es ist auch bekannt, dass es um das Verhältnis zwischen der Bürgermeisterin – sie steht an der Spitze des Aufsichtsrats – und dem Stadtwerke-Vorstand bereits auch vor dem aktuell hitzigen Kampf um die Rathausspitze nicht das Beste war. Kurzum: Wenn für die bald steuerpflichtigen Leistungen der Stadtwerke hätte bis zum Jahresende 2021 eine Lösung hätte gefunden werden müssen, dann wäre es schon einem Wunder gleich gekommen, wenn die beiden Kandidaten, Politik, aber auch die Betriebs- und Personalräte bei Stadt und Stadtwerken, geräuschlose Lösung gefunden hätten. Wie gut, dass dieser „Spielball“ nun erst nach der Kommunalwahl auf dem Spielfeld liegt.
Ach ja, die Problematik mit der ab 2023 zu zahlenden Steuer ist keineswegs nur ein Thema der Stadt Leer. Der Paragraf 2 greift bei Leistungen, die nicht hoheitlich an eigene Tochterunternehmen oder auch Unternehmen/Dienstleister von Nachbargemeinden übergeben wurden und auf die bisher kein Steuer angefallen sind. Das bedeutet: Wenn eine Kommune Leistungen bei einer anderen einkauft, was beispielsweise im Bereich der Müllentsorgung bzw. -verbrennung keine Seltenheit ist, und diese Leistungen bisher umsatzsteuerfrei waren, fallen jetzt Steuern an. Das reißt ein Loch in die kommunale Kasse. Was zu tun ist? Weiß man noch nicht so genau. Beim Kreis Leer hieß es auf Anfrage, dass man eine Tätigkeitsinventur durchführt, um zu wissen in welchen Bereichen und in welcher Weise wir von der Änderung betroffen sind“.
Fazit: Welch‘ weise Entscheidung der Berliner Behörde, den Zeitdruck herauszunehmen. Denn die neue Regelung basiert auf einer bereits 2011 getroffenen Entscheidung des Bundesfinanzhofes 2011. Es wird viele auch politische Aspekte haben, warum dieses Thema nun eine weitere „Verlängerung“ bekommen hat. Die Unternehmen aus der freien Wirtschaft werden nun genau hinsehen.
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