„Es muss ein zweigleisiger Ausbau erfolgen, wo er für die Wunderlinie erforderlich ist“

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Die Antworten des Landkreises Leer zur Friesenbrücke, S-Bahn-Anbindung und ÖPNV

 LEER Im Zusammenhang mit der Kolumne „Die Friesenbrücke – und was kommt dann?“ hat HARTWIG am Sonntag der Kreisverwaltung einige Fragen mit der Bitte um Beantwortung gestellt. Nachfolgende die Rückmeldung:

Die Nutzung der Friesenbrücke im Zusammenspiel mit dem Schiffsverkehr sorgt für Diskussionen. Wie und wann wird der Landkreis sich dieses Themas annehmen, damit mit Blick auf die Wunderlinie und die Nutzung für den Rad- und Fußgängerverkehr rechtzeitig Fakten geschaffen sind?

Ist aus Sicht des Landkreises denkbar bzw. eine Lösung, dass es für den normalen Schiffsverkehr verbindlich für alle Verkehrsteilnehmer geregelt Brückenöffnungszeiten gibt, so wie es beispielsweise bei den Brücken zur Insel Usedom seit Jahrzehnten praktiziert wird (dort ist viermal am Tag die Brücke auf). Ist darüber bereits diskutiert worden?

Die Wunderlinie wird von den Niederlanden sehr stark vorangetrieben. Zu dem optimalen Funktionieren gehört neben der neuen Brücke – das machen Experten seit Jahren deutlich – auch beidseits der Grenze eine gute weitere Infrastruktur. Ein Thema ist, dass die Strecke im Kreis Leer teilweise eingleisig ist. Welche Initiativen hat der Kreis entwickelt bzw. Gespräche führt der Landkreis Leer mit Bund und Land und der Bahn, um auch den Ausbau von Ein- zu Zweigleisigkeit zu erreichen?

Es wird auch immer mal wieder der Vorwurf geäußert, dass sich der Landrat zu wenig um das Thema gekümmert hat und zu selten mit der Bahn persönlich spricht und zu wenig „Druck“ aufbaut. Direkt gefragt: Wie oft und in welcher Form hat der Austausch in den vergangenen Jahren auf höherer Ebene stattgefunden und was ist für die Zukunft vorgesehen?

Antwort der Kreisverwaltung auf diese Fragen:

Verhandlungspartner der Bahn zur Friesenbrücke war nicht der Landkreis, sondern das Bundesverkehrsministerium. Insofern wäre das Ministerium erster Ansprechpartner. Der Landrat war für den Landkreis Teil der Task Force und hat dort die Erwartung der Region deutlich vertreten, dass bestmögliche Ergebnisse für den Bahnverkehr sowie für die Radfahrer und Fußgänger erzielt werden müssen.

Was die Wundlinie betrifft: Da gibt es regelmäßige Treffen, bei denen auch die zuständigen Ministerien und die Bahn teilnehmen; der Landrat ist als Koordinator der Kommunen auf deutscher Seite dabei. Konsens ist dort, dass ein zweigleisiger Ausbau auf den Abschnitten erfolgen muss, wo er für die Wunderlinie erforderlich ist.

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Wie ist nach Einschätzung des Kreises die Stimmung bei den niederländischen Partnern was die Friesenbrücke und die Wunderlinie betrifft? Wie bewerten die Niederländer die Zeitachse aus Sicht des Kreises?
Das sollte die niederländische Seite beantworten.

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Landrat Groote hat gegenüber der regionalen Tageszeitung davon gesprochen, dass er „versucht die S-Bahn von Bad Zwischenahn bis nach Leer zu holen“. Wie konkret sind diese Gedankenspiele?

Dazu liegt bisher ein Konzeptvorschlag des Fahrgastverbandes ProBahn vor, der sich für eine Verlängerung der S-Bahn über Leer hinaus bis nach Papenburg ausspricht.

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Hat es und wenn ja wann Gespräche mit den Betreibern der Linie über eine Verlängerung gegeben? Wie waren die Ergebnisse?
Ein solches Gespräch ist geplant, nicht allein mit der Nordwestbahn als Betreiber, sondern gemeinsam mit weiteren Interessenten aus der Region, für die ein solches Angebot attraktiv wäre.

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Welche Infrastruktur müsste für ein solches Vorhaben ertüchtigt werden und gibt es bereits Berechnungen der Kosten und Überlegungen zu der Finanzierung?
Eine Verlängerung der S-Bahn müsste im Zusammenhang mit der Wunderlinie überlegt werden. Voraussetzung dafür wäre ein zweispuriger Ausbau auf der Strecke Leer-Oldenburg. Eine erste Kostenschätzung hat der Fahrgastverband ProBahn in seinem Konzeptvorschlag vorgenommen.

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Bunde, Ihrhove und Neermoor sollten als Haltepunkte aktiviert werden. Der Landrat hat auch Oldersum ins Gespräch gebracht. Wie konkret ist diese Überlegung?
Die Reaktivierung der alten Bahnhöfe als Haltepunkte ist Sache der Kommunen, diese müssen entsprechende Anträge bei der Landesnahverkehrsgesellschaft stellen. Das gilt auch für Oldersum in der Gemeinde Moormerland. Der Landkreis Leer unterstützt dieses Anliegen.

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Sofern die Haltepunkte aktiviert werden: Was wird aus Sicht des Kreises erforderlich sein, um die Anbindung dieser Punkte an den Busverkehr (ÖPNV) zu verbessern (Zitat Grote: „Der Kreis und die Gemeinden haben sich dazu verpflichtet“)? Gibt es dafür bereits Konzepte und Kostenkalulationen? Was ist angemacht?
An den Haltepunkten soll eine Verknüpfung mit unterschiedlichen Verkehrsträgern erfolgen. Die Erreichbarkeit und zubringende Infrastruktur (z.B. Bushaltestellen, Fahrradabstellplätze oder –boxen, Fußwegeverbindungen o.ä.) muss geschaffen und die Aufenthaltsqualität verbessert werden. Hierzu arbeiten die Kommunen beiderseits der Grenze in dem Durchführungsprogramm Anschlussmobilität zur Wunderline zusammen. Konkrete Planungen und Konzepte sind bei den Kommunen zu erfragen. Mit den Verkehrsunternehmen wurden erste Gespräche geführt.

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Wie weit sind Anstrengungen, einen neuen Zweckverband für die Verkehrsregion zu gründen? Gibt es einen konkreten Zeitplan? Wer ist Mitgründer? Welche Aufgaben soll dieser Zweckverband übernehmen?
Die Gründung des „Zweckverbandes Verkehrsregion Ems-Jade“ (ZVEJ) zum 01.01.2024 wurde am 08.12.2022 vom Kreistag beschlossen. Vorbehaltlich einer Zustimmung durch die Rechtsaufsichtsbehörde, der beabsichtigten Verbandsmitglieder sowie einer Abstimmung mit der Finanzverwaltung soll die Satzung öffentlich bekannt gegeben werden, so dass diese spätestens zum 01.01.2024 in Kraft tritt. Mitglieder sind die Landkreise Aurich, Friesland, Leer und Wittmund und die Stadt Leer. Der Zweckverband übernimmt die Aufgaben, die Tarife für den regionalen Busverkehr fortzuschreiben und eine einheitliche Anwendung über den Erlass von allgemeinen Vorschriften sicherzustellen und Ausgleichsleistungen für die Anwendung von Höchsttarifen gegenüber den Verkehrsunternehmen zu gewähren. Hierzu übertragen die Verbandsmitglieder ihre Tarifsetzungsbefugnisse und die Befugnisse zum Erlass einer allgemeinen Vorschrift auf den ZVEJ und statten diesen mit entsprechenden finanziellen Mitteln aus. Der Zweckverband ist im Rahmen seiner Aufgaben förderfähig. Er kann für die Verbandsmitglieder Fördermittel einwerben und verwalten. Der ZVEJ übernimmt zudem Aufgaben im Bereich des Mobilitätsmanagements.
Neben diesen obligatorischen Aufgaben kann der Zweckverband auch fakultative Aufgaben übernehmen. Das hängt von der jeweiligen konkreten Übertragung durch die beteiligten Aufgabenträger ab.

Holger Hartwig„Es muss ein zweigleisiger Ausbau erfolgen, wo er für die Wunderlinie erforderlich ist“