LEER Das EWE-Gelände inmitten der Stadt Leer ist seit Jahren ein Thema. Zunächst als Bildungscampus geplant, ist die Ausgestaltung der Flächen, die derzeit noch von Altlasten im Boden teilweise befreit werden, noch offen. „HARTWIG am SONNTAG“ fragte im Kreishaus nach, wie der Stand der Dinge ist. Lesen Sie nachfolgend die Antworte aus der Kreisverwaltung.
Wer ist für die weitere Planung der verantwortliche Ansprechpartner beim Kreis Leer? Welche Bereiche sind beteiligt?
Seit Herbst 2022 ist das Gebäudemanagement für das Projekt verantwortlich. Beteiligt ist auch die Kämmerei (Verträge). Letztlich werden die Beschlüsse aber von der Politik getroffen.
Was sind die nächsten inhaltlichen Schritte, die der Landkreis geht? Wie werden diese Schritte gegangen?
Zuständig für die Bauleitplanung ist die Stadt Leer, mit der wir in stetigem Austausch sind. Beide Seiten bereiten gemeinsam einen Bebauungsplan vor, in dem das ehemalige EWE-Gelände als sogenanntes Urbanes Gebiet festgesetzt werden soll; das ist ein noch relative neues Instrument, das zunächst einmal eine Vielzahl von Nutzungen ermöglicht und in diesem Fall alle bisher diskutierten Nutzungen grundsätzlich zulassen würde. Dieser Bebauungsplan muss natürlich zunächst vom Stadtrat gebilligt werden.
Welche Nutzungsarten werden seitens der Kreisverwaltung in Erwägung gezogen? Was wird kategorisch ausgeschlossen?
Wie bereits mehrfach dargestellt, wollen wir das Gelände zusammen mit der Stadt und der Politik entwickeln. Wir haben auf Wunsch von Kreistagsabgeordneten im April ein Werkstattgespräch angeboten, um über Historie und den aktuellen Stand zu informieren – aber auch, um zu hören, welche Wünsche und Ideen es vonseiten der Kreispolitik gibt. Und diese sind vielfältig. Sie reichen vom reinen Bildungscampus über einen Campus mit Schwerpunkt Bildung sowie Verwaltung bis hin zu weiteren Nutzungen wie u.a. bezahlbare Wohnungen, Nahversorgung in kleinem Stil und Gastronomie, Freizeitangebote, Kita, Co-Working-Space sowie viel öffentliches Grün mit hoher Aufenthaltsqualität.
Wird ein Verkauf des Areals oder Teilen des Geländes weiterhin kategorisch ausgeschlossen ebenso wie die Gründung einer gemeinsamen Entwicklungsgesellschaft oder vergleichbarem mit der Stadt Leer?
Ist derzeit nicht vorgesehen. Zu diesem Zeitpunkt wird nichts kategorisch ausgeschlossen, da wir uns in einem offenen Entwicklungsprozess befinden. Grundlage für alle weiteren Überlegungen ist jedoch die Abstimmung mit der Stadt Leer hinsichtlich der Bauleitplanung, um den Rahmen möglicher Bebauung hinsichtlich Nutzungsart, Größe und Lage auf dem Gelände zu stecken.
Wie wird die weitere Zusammenarbeit mit der Stadt konkret zeitlich und inhaltlich ausgestaltet sein (wird der „Arbeitskreis“ fortgesetzt“?
Die Aufgaben sind zunächst verteilt. In mehreren Gesprächen haben wir zusammen mit der Stadt Leer einen Bebauungsplanentwurf skizziert, welcher nun innerhalb der Stadt Leer mit deren politischen Gremien abgestimmt werden muss. Es wird dazu weitere gemeinsame Termine zwischen den beiden Häusern geben.
Ist eine Bürgerbeteiligung in der Phase der Ideenfindung vorgesehen? Wird es Informationsveranstaltungen geben?
Aufgrund der städtebaulichen Bedeutung soll die Öffentlichkeit informiert werden. In welcher Form, steht zum jetzigen Zeitpunkt nicht fest.
Gibt es aus Sicht des Kreises einen Zeitplan, bis wann eine Planung soweit vorangebracht sein soll, dass die Bauleitplanung seitens der Stadt erfolgen kann?
Sollte die bereits bestehende grundsätzliche Einigung über den städtebaulichen Rahmen zwischen den Verwaltungen auch innerhalb der politischen Gremien beider Seiten bestehen, kann schnell das Bauleitplanverfahren eingeleitet werden. Parallel dazu können dann die Nutzungskonzepte und die Planungen dazu weiter vorangebracht werden. Einen konkreten Zeitplan können wir aber zu diesem Zeitpunkt noch nicht nennen.
Ist bereits festgelegt, wann der Kaufpreis final gezahlt wird? Wie hoch ist der Kaufpreis für das gesamte Areal (inklusive der bereits genutzten Flächen) insgesamt?
Der Landkreis Leer hat mit der EWE Kaufverträge über drei Geländeteile vereinbart. Der Gesamtpreis beträgt insgesamt 3,75 Mio. Euro plus Kaufnebenkosten.
Teil I (Ubbo-Emmius Str. 7-9, 11)Der Kaufvertrag zu Teil I ist vollzogen. Der Kaufpreis ist bezahlt.
Teil II (Ubbo-Emmius Str. 13, 15, 17, 19, 21 und Hajo-Unken-Str. 4)
Teil III (Gaswerkstr. 18 u. 18 a/ Hasenpfad)
Teil II und III: Die Kaufverträge sind unterschrieben, jedoch hat noch kein Besitz- bzw. Eigentumsübergang stattgefunden. Es wurde noch kein Kaufpreis bezahlt. In diesen Teilen findet die Altlastensanierung zurzeit statt.
Hat es von Seiten der EWE Auflagen gegeben, wie eine künftige Nutzung – sozial, Bildung etc. – genutzt werden soll? Hat der Kreis sämtliche Gestaltungsfreiheiten? ist die EWE vertraglich an einem Gewinn bei dem Weiterverkauf des Grundstückes ggf. zu beteiligen?
Nein.
Nach der Beantwortung dieser Fragen stellte „HARTWIG am SONNTAG“ weitere Fragen zur Konkretisierung gestellt:
a. Sie schreiben, dass gemeinsam mit der Stadt bereits ein „Bebauungsplanentwurf“ skizziert wurde. Als ausgebildeter Immobilenkaufmann sagt mit diese Begrifflichkeit aus dem Baurecht nichts. Mögen Sie bitte beschreiben, was ein Bebauungsplanentwurf grundsätzlich an Infos und Aspekten beinhaltet und welche es in dem Infos und Aspekte es in dem vorliegenden Fall ganz konkret sind?
b. Sie schreiben von einer „bereits bestehenden grundsätzlichen Einigung über den städtebaulichen Rahmen zwischen den Verwaltungen“. Wie sieht diese grundsätzliche Einigung aus? Was bedeutet das ganz konkret? Was beinhaltet dieser städtebauliche Rahmen an konkreten Überlegungen zur Nutzungsart, zum Nutzungsumfang etc.?
c. Zu welchem Dezernat gehört das Gebäudemanagement? Wer steht diesem vor und verantwortet die Vorgehensweisen?
d. Sie schreiben, dass es weiter gemeinsame Termine geben wird. Die Zeitschiene lassen sie offen, das ist eher ungewöhnlich für konkrete Planungen. Was ist das konkrete Ziel: Bis wann wollen Kreis und Stadt einen genehmigungsfähige Bauleitplanung im Idealfall vorlegen? Oder ist etwa kein Zeitplan mit terminierten Zwischenschritten festgelegt worden?
d. Wie groß ist die Gesamtfläche der von der EWE erworbenen Grunndstücke? Wie groß ist die zu beplanende Fläche?
Die Antwort aus dem Kreishaus lautete auf diese Fragen:
„Die Anfrage ist u.E. ausführlich beantwortet worden. Das Stadium des Konkreten ist noch nicht erreicht; deswegen kann dazu auch nichts Näheres mitgeteilt werden.
Zuständigkeiten beim Landkreis: https://www.landkreis-leer.de/?object=tx%7c3399.25084.1
Die Gesamtfläche der EWE-Grundstücke beträgt rund 17.000 Quadratmeter. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans ist etwas größer, steht aber noch nicht fest.“