Viele Interessenten für Job als Klimaschutzbeauftragter – Schwerpunkt der nächsten Jahre: Mobilität
LEER Wie weit ist der Kreis Leer bei seinen Bemühungen, eine klimafreundliche bzw. klimaneutrale Gebietskörperschaft zu werden. Erst am Anfang, wie die Antworten aus dem Kreishaus erkennen lassen. Nachfolgend ein Überblick über den Stand der Dinge:
.Klimaschutzbeauftragter: Nach der Kündigung des Klimaschutzmanagers läuft aktuell die Suche nach einem Nachfolger. Aus dem Kreishaus heißt es dazu: „Wir möchten die Stelle sobald wie möglich wieder besetzen. Einen genauen Zeitpunkt können wir noch nicht nennen, da das Auswahlverfahren noch läuft.“ Das Interesse an dieser Stelle sei jedoch groß gewesen und – wie es weiter heißt „es sind einige Erfolg versprechende Bewerbungen dabei“.
Klimabilanz: Eine CO2-Bilanz bzw. Klimabilanz hat der Kreis nach eigener Aussage „derzeit nicht“. Der Kreis bestätigte in diesem Zusammenhang, dass eine Software für Energiemanagement angeschafft wurde, um Verbräuche und Energiekosten zu überwachen. Gerüchte über Probleme bei der Einführung bestätigte die Verwaltung nicht, sondern teilte mit: „Aufgrund der Termine für die Energiekostenabrechnungen können Berichte für das jeweilige Vorjahr immer erst im dritten oder vierten Quartal des laufenden Jahres erstellt werden. Unser Ziel ist es, in diesem Herbst den Jahresbericht für 2021 (und vergleichend für die Vorjahre) der Politik vorzustellen.“
Schwerpunkte der bisherigen Arbeit: Im Fokus der bisherigen Arbeit standen nach Darstellung des Kreises zwei Projekte:
– die Begleitung eines Radwegekonzeptes. Vorrangiges Ziel sei es dabei, ein Netz für sogenannte Alltagsverkehre (bspw. Pendler, Schüler) aufzuzeigen. In den Blick genommen werden dabei in erster Linie zentrale Orte/Siedlungsbereiche, zudem erfolgt ein enger Abgleich mit den Aktivitäten der kreisangehörigen Städte und Gemeinden.
– das mit INTERREG-Geld geförderte Projekt SAVE (Gemeinsam für die Energiewende | Samen Voor de Energietransitie), das der Kreis gemeinsam mit Projektpartner umsetzt. Hauptziel ist es hier, „die Unterstützung und die Beteiligung von Bürgern und Unternehmen an der Energiewende zu erhöhen. Der Fokus des Projektes liegt dabei auf dem Ausbau von erneuerbaren Energien und den Wasserstoffanwendungen.“
Ziel für die nächste Zeit sei es zunächst, die bereits begonnenen Projekte voranzutreiben und zum Abschluss zu bringen. „Zudem werden wir voraussichtlich ein Schwerpunkt beim Thema Mobilität legen“, schreibt der Kreis.
Öffentlichkeitsarbeit im Bereich Klimaschutz: Als ein Beispiel wird ein von der Naturschutzbehörde entwickelter Flyer über klimafreundliche Gärten aufgeführt, als ein weiteres die Teilnahme am jährlichen Stadtradeln für mehr Klimaschutz. Weiter heißt es: „Die Öffentlichkeitsarbeit wird zudem ein Arbeitsfeld des Klimaschutzbeauftragten sein.“
Energieausweise bei kreiseigenen Gebäuden: Kommunen sind gesetzlich verpflichtet, bei Gebäuden mit 250 Quadratmetern Nutzfläche mit Publikumsverkehr, einen aktuellen Energieausweis sichtbar auszuhängen. Wie sieht es bei Kreis Leer mit aktuellen Energieausweisen aus? Antwort aus dem Kreishaus: „ Es wird daran gearbeitet, alle abgelaufenen Ausweise zu aktualisieren. Priorisiert werden dabei Gebäude, bei denen sich aufgrund baulicher Tätigkeiten die Aussagen der Ausweise geändert haben. Dort wo noch solche Arbeiten in den kommenden Monaten ausstehen, wird der Ausweis sinnvollerweise erst nach den Maßnahmen angepasst.“ Auf die Frage, warum beispielsweise beim Ubbo-Emmius-Gymnasium (UEG) ein seit 2019 abgelaufener Ausweis ausgehängt ist, antwortete der Kreis: „Dass E-Ausweise ein Verfallsdatum haben, liegt u.a. daran, dass sie einigermaßen aktuell den energetischen Zustand des Gebäudes widerspiegeln sollen. Beim Beispiel UEG ist es so, dass dieser sich nicht gravierend geändert hat. In den kommenden zwei Jahren sind am UEG Sanierungsmaßnahmen an der Außenhülle geplant, die auch Einfluss auf die Energiebilanz haben werden. Danach wird der E-Ausweis angepasst.“ Beim UEG erfolge das Aushängen zudem freiwillig, da es sich um ein Baudenkmalen handele (§79 (4) GEG).